8. Juli
#190

Für die Feinde der Gesellschaft gilt ein anderes Recht als für die Freunde der Gesellschaft.

Feindstrafrecht, Günther Jakobs, Sternstunde Philosophie mit Ferdinand von Schirach

Immer wieder gibt es Staaten, die sich zu den Menschenrechten bekennen und sie dann aus unserer westeuropäischen Sicht nicht einhalten – aus ihrer Sicht allerdings schon. Wie geht das?

Ich habe gelernt, in dem sie den Feind, den nicht-erwünschten Menschen, gar nicht als Menschen betrachten. Die Menschenrechte, ja sie gelten – aber eben nur für die Freunde der Gesellschaft (Feindstrafrecht Günther Jakobs).

Jakobs verweist auf Thomas Hobbes: Wer den Gesellschaftsvertrag nicht akzeptiert, hat damit seine Rechte verwirkt, gilt als ‚vogelfrei‘. Will heissen, mit ihm darf gemacht werden, was man will.

Von Schirach dagegen vertritt: Die Menschenwürde ist unantastbar. Menschenrechte und Verfassung gelten für alle Menschen.

Im ganz Kleinen erlebe ich dies auch im Führungsalltag: Immer wieder bin ich perplex, dass die Mitentscheidung, welche ich in den Gesamtthemen fördere und garantiere, die Mitarbeitenden gegenüber denjenigen, die ihnen unterstellt sind, nicht voll und ganz weitergeben und ihnen dies oft gar nicht bewusst ist.

Für mich selbst alles wollen – aber es den anderen nicht zugestehen.

Das wird wohl auf die Trump-Politik der kommenden Jahre zutreffen: Freunde, Feinde.

Siehe Nr. 227.

Sternstunde Philosophie mit Ferdinand von Schirach

15.11.2024